19. März 2005
Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation UVEK
Herr Bundesrat Leuenberger
Bundeshaus
3003 Bern
Auflagenbeglaubigung
Zeitungen und Zeitschriften
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Bund subventioniert mit Artikel 15 des Postgesetzes die Post mit 80 Millionen Franken für den Versand von Zeitungen und Zeitschriften.
Diese Regelung wirkt befremdlich: die Subvention erfolgt ohne Bindung an eine kontrollierte Leistung, was Folgen haben muss.
Eine Folge ist die restriktive Handhabung der Auflagenbeglaubigung durch die Post, insbesondere gegenüber Vereinen.
Das Beglaubigungs-Merkblatt der Post (Beilage) schreibt vor, dass die Beglaubigung durch die WEMF AG oder einen Notar zu erfolgen habe. Für eine Beglaubigung mit einem Arbeitsaufwand von höchstens einer Arbeitsstunde verlangt die – gemäss Post „nonprofit Organisation“ – WEMF AG jährlich einen Betrag von 700 Franken. Wesentlich verlangt die Post die Prüfung der Mitgliederzahl; die 15% Klausel eigener redaktioneller Beiträge wird nicht geprüft.
Aus den Vereinen dürften der WEMF AG einige Millionen Franken zufliessen, die den Vereinen für ihre eigentliche Tätigkeit fehlen.
Abhilfe schaffen könnten einerseits eine Leistungsbindung der Subvention (zum Beispiel 10 Rappen pro versandtes Exemplar) und andererseits eine vereinfachte Beglaubigung für Zeitschriften von Vereinen und Stiftungen:
Allfällige Missbräuche lassen sich durch Stichprobenkontrollen verhindern.
Für Ihre Mühe um mein Anliegen danke ich Ihnen sehr und verbleibe
mit freundlichen Grüssen