27.1.09

Die SRG und ihre Finanzen



Problemstellung


Im aktuellen LINK (1/09) wird die wirtschaftliche Situation der SRG SSR idée suisse im Umfeld der Wirtschaftskrise thematisiert.

Die Werbeeinnahmen für das Unternehmen sind 2008 deutlich zurückgegangen, während die Auslagen weiter steigen (z.B.: Investitionen in Technik (DAB, HD TV), Sanierungsmassnahmen der SRG-Pensionskasse, Lohnerhöhung von durchschnittlich 2,8 Prozent für 2009 gemäss GAV, Kosten für Sport-Übertragungsrechte sind massiv gestiegen).

Wo soll die SRG SSR sparen beziehungsweise wie soll der Finanzmehrbedarf gedeckt werden? Ihre Meinung interessiert uns!



Mögliche Lösungen


Als Haushaltvorstand muss ich über längere Zeit ein ausgeglichenes Budget einhalten können. Genauso muss das die SRG – zumal genossenschaftlich organisiert und mit einem öffentlichen Auftrag versehen – auch tun.

So wie in einen Haushalt mittelfristig nicht mehr Geld fliesst ist auch bei der SRG davon auszugehen, dass der Ausgleich über die Ausgaben zu erfolgen hat.

Es ist klar, dass wirtschaftsabhängige Einnahmen schwanken können. Insbesondere sind Schwankungen in den Werbeeinnahmen nicht aussergewöhnlich und daher gewissermassen vorhersehbar. Aus diesem Grund werden entsprechende Reserven gebildet, die eine mehrjährige Flaute überbrücken.

Die Einnahmen lassen sich nicht über die Gebühren erhöhen. Diese dürften nach meiner Auffassung ohnehin höchstens um den AHV-Teuerungsausgleich anwachsen. Mehr als die Hälfte der SRG-Nutzer verfügen über ein Einkommen aus AHV-IV-Pensions­kasse mit geringem Teuerungsausgleich oder liegen unter der SKOS-Armutsgrenze.

Demnach sind die Ausgaben zu senken, was sich durchaus bewältigen lässt. Für einige Jahre lassen sich die Investitionen senken, was nur den zu raschen Umbau auf digitale Technik etwas verlangsamt.

Weiter kann der Ausbau der Dienstleistungen aus den letzten zehn Jahren teilweise rückgängig und teilweise gebührenpflichtig gemacht werden.

Programme wie DRS4 News, SF Info und Weitere gehen über das hinaus, was der Leistungsauftrag nach Art. 24 RTVG von der SRG minimal fordert. Der Anspruch auf eine Dauerberieslung mit Information oder Musik wird durch den Auftrag nicht gedeckt.

Aufgrund der technischen Entwicklung und einer engeren Auslegung der Leistungsvorgaben muss es möglich sein, die SRG mit dem Personalbestand von 1989 zu betreiben.