Jeder Haushalt soll Radio- und Fernsehgebühren zahlen
Mit seiner Forderung, jeder Haushalt soll Radio- und Fernsehgebühren zahlen, öffnet Bakom-Direktor Dumermuth den Weg zu mehreren Grundsatzdiskussionen.
Bevor wir über Gebühren sprechen wäre zu klären, warum wir diese bezahlen sollen. Gesetze und die Verfassung sind nicht unabänderlich und die Meinung des Volkes vor dutzenden von Jahren muss nicht der heutigen Meinung entsprechen.
Kurz und bündig geht es zunächst darum zu besprechen, ob Artikel 93 über Radio und Fernsehen in der Bundesverfassung ersatzlos zu streichen ist oder nicht.
Sicher gibt es gute Gründe, den Artikel 93 zu belassen. Und nach einer Auseinandersetzung mit dieser Grundsatzfrage dürften die Angriffe auf die SRG und die Billag etwas milder werden. Falls die Politik (das Volk) zum Schluss kommt, es sei eine Finanzierung nötig, stellt sich die Frage, wie diese geschehen soll.
Aufgrund der Bedeutung der Informationsvermittlung durch Radio und Fernsehen für die Demokratie wird zuerst zu besprechen sein, ob die Kosten individuell zuzuordnen sind oder nicht.
Es ist legitim zu verlangen, dass die technische Verbreitung von Darbietungen und Informationen Sache des Bundes ist (Bundesverfassung). Ebenso legitim ist es zu verlangen, dass die Kosten für diese Bundessache auch vom Bund unmittelbar aus der Bundeskasse zu bezahlen sind. Die Erhebung erfolgt kostenfrei und ist durch eine leichte Erhöhung der Mehrwertsteuer einfach zu bewerkstelligen.
Sollte der Schluss obsiegen die Kosten seien individuell zuzuordnen, muss besprochen werden, wie das erfolgen soll. Es gibt mehrere Möglichkeiten ein Inkasso geeignet zu bewerkstelligen. Diese Möglichkeiten sind aufzulisten und zu bewerten.
Dumermuth'sche Hüftschüsse mit der Idee, die Haushalte sollen finanzieren scheinen dabei wenig geeignet, Vertrauen zu bilden und eine scheuklappenfreie Diskussion zu ermöglichen. Der Bakom-Direktor will den Teufel mit dem Beelzebub austreiben, denn die Beschreibung dessen, was ein Haushalt sei, ist noch schwieriger als die Anwendung der bestehenden Kriterien. Warum sollen Firmen nichts und die Haushalte alles bezahlen. Wer bekommt die Rechnung in einer Wohngemeinschaft. Familie Maier nutzt zwei Dreizimmerwohnungen, da keine Fünfzimmerwohnung zu finden war und bezahlt doppelt. Frank Muller wohnt im Hotel und bezahlt nichts. Und so weiter. Die zunehmende Individualisierung macht den Begriff Haushalt unbrauchbar (und viele Auslegungen verfassungswidrig).
Gebühren und Abgaben sollen berechtigt sein, sie sollen gerecht sein und sie sollen einfach zu erheben sein. Die heutige Regelung genügt den drei Kriterien besser als eine Gebührenerhebung bei den Haushalten und es ist immer wieder erstaunlich wie weit weg von der Wirklichkeit die Schreibtischtäter in den Bundesämtern operieren.
Aufgrund der fortschreitenden Individualisierung und der Entwicklung der digitalen Techniken lassen sich personenbezogene und technische Kriterien für die Gebührenerhebung als geeignet darstellen.
Auf die Person zielende Kriterien sind:
Wer ab 18 Jahre alt ist und alle juristischen Personen. Die Erhebung kann günstig durch die Gemeinden erfolgen. Jede Person bezahlt etwa 20 Franken im Monat.
Alle Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen). Die Erhebung erfolgt sehr günstig durch die Steuerverwaltung. Der Jahresbetrag kann gegenüber heute um etwa einen Fünftel gesenkt werden.
Die Steuerpflichtigen, abhängig vom Einkommen. Der Fall ist gleichbedeutend mit einer Zahlung aus der Bundeskasse.
Und so weiter.
Aus der Technik begründete Methoden:
Die zunehmende Digitalisierung lässt eine Verschlüsselung der Inhalte zu und eine Entschlüsselung erfolgt gegen Gebühr. Denkbar sind
eine Verrechnung der Zeit,
eine Bezahlung der bezogenen Datenmenge,
eine Abonnementslösung pro Woche, Monat oder Jahr.
Die Vielfalt der Möglichkeiten verlangt nach vertiefenden Abklärungen. Der Vorteil eines technischen Ansatzes liegt in der Variante, dass auch verursachergerecht erhoben werden kann. Der Nachteil zeigt sich darin, dass die alleinige Nutzung analoger Angebote gebührenfrei erfolgt.
Wesentlich ist, dass die für Radio und Fernsehen zur Verfügung stehenden Mittel objektiv begrenzt bleiben. Das kann durch eine Bindung an den AHV-Teuerungsausgleich geschehen. Mit etwas Fantasie wird die Politik gute Lösungen finden.