14. September         2008

 

 

                                                                                              Neue Zürcher Zeitung  NZZ

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NZZ Nr. 213 vom 12 September a.c.,

Dossier Medien

 

„Kopflos vor der Kopfstation“ und

„Standards für interaktives TV lassen

sich nicht übers Knie brechen“

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

 

In beiden Artikeln Ihrer NZZ Nr. 213 „Kopflos vor der Kopfstation“ und „Standards für interaktives TV lassen  sich nicht übers Knie brechen“ werden Kraut und Rüben in wahrhaft bester Weise durcheinander gebracht.

Die ‚Motion Sommaruga (SKS)’, das ‚Gerangel um Standards’ und die ‚interaktive Plattform’ haben miteinander sehr wenig zu tun.

 

Für die digitale Übertragung besteht die Norm (die Spezifikation, der Standard) DVB-C, die von den genossenschaftlich organisierten Kabelnetzbetreibern ohne zusätzliche Verschlüsselung für das Basisangebot angewendet wird. Für zusätzliche Dienstleistungen kann der Kunde eine Entschlüsselungskarte in seine Set-Top-Box schieben.

 

Würde „cablecom“ das tun, was alle anderen Mitglieder des Vereins  „Verband swisscable“ tun, wäre die Motion Sommaruga nicht nötig geworden. Zur Tatsache, dass „swisscable“ die Motion Sommaruga ablehnt muss man wissen, dass deren Mitglied „cablecom“ mehr als die Hälfte aller Kabelanschlüsse bedient. Zudem ist die Ablehnungsbegründung, es würde durch ein Verbot der Grundangebotsverschlüsselung der Fortschritt verhindert, fadenscheinig. Seit wann sind Monopole die Triebkraft in der freien Marktwirtschaft?

Ohne Fortschritt ist „cablecom“, denn sie bietet keine PCI-Karte, keinen USB Zugang und so weiter an. In anderen Kabelnetzen sind diese Optionen gegeben.

 

Die Millionen Investitionen in das Kabelnetz bei „cablecom“ können eine Grundangebotsverschlüsselung nicht begründen. Zum einen gehören Ersatzbeschaffungen in  die normalen Betriebsausgaben und zum anderen wird in die Rückkanaltauglichkeit älterer Anlagen investiert, um den schnellen Internetanschluss und das Telefon zu ermöglichen. Diese Investitionen sind nicht primär für das interaktive Fernsehen getätigt worden und rentieren aus ihrer ursprünglichen Anwendung.

 

Deutlich wird das auch aus der heutigen Anwendung von „Interaktivität“. „Video on demand“ zum Beispiel muss von vielen Nutzern über das normale Telefon – also ohne Rückkanal, der an sich vorhanden wäre – abgewickelt werden![1]

Soweit das interaktive TV noch nicht standardisiert ist betrifft das nur Kunden, die eine solche Interaktivität wünschen. Zurzeit gibt es im Grundangebot keinen solchen Bedarf. Das zeigen auch Netze in Österreich und Belgien (cablecom = UPC = Liberty Global).

 

In der ganzen Auseinandersetzung geht es nur um das Grundangebot. Für weitere TV-Pakete und für die Interaktivität kann „cablecom“ technisch nötige Vorgaben machen. Der Vergleich mit Swisscom hinkt aus zwei Gründen.

·          Swisscom kann aus der Kundenadressierung auch nur dort einen Nutzen ziehen, wo der Kunde Interaktivität wünscht oder zu dieser bereit ist. Jede weitere Auswertung dieser Adressierung widerspricht dem Datenschutzgesetz. (Herausfinden von Vorlieben mit Nutzung zu Werbezwecken).

·          In vielen Häusern und bei einigen Set Top Boxen sind bei „cablecom“ die Rückkanaltauglichkeit und damit die Kundenadressierung noch nicht gegeben. Das digitale Grundangebot ist trotzdem möglich.

 

Das analoge Grundangebot wurde in den letzten 10 Jahren um mehr als einen Drittel der Sender zu Gunsten des digitalen TV abgebaut ohne Senkung der Abonnementsgebühr und mit dem Versprechen, man könne die Sender nun digital sehen.

Soweit so gut. Nur möchten viele Zuschauer eine Set Top Box im Wohnzimmer sehen, die zur Einrichtung und zum Fernsehapparat passt. Für die Betrachtung des unverschlüsselten Grundangebots stehen mehrere Dutzend Set Top Boxen zur Auswahl bereit. (Ab CHF 120).

Gesteht man eine Nagravision ® (Kudelski) - Verschlüsselung ohne Rückkanal zu, finden sich gegen ein Dutzend Set Top Boxen am Markt (ab CHF 200). Hier könnte „cablecom“ gegen eine einmalige Gebühr von fünfzig Franken die Smart Card abgeben, statt eine Set Top Box zu vermieten. (Vgl. SF Programme über Satellit).

 

Entlarvend wirkt das Interview mit Managing Director Rudolf Fischer. Die Aussage „wir verdoppelt jedes Jahr die Bandbreite“ ist schlicht falsch. Die Bandbreite des Koaxnetzes war schon vor 10 Jahren zur Hälfte genutzt. (Richtig ist: DVB-C  bringt mehr Sender in der gleichen Bandbreite unter). Es scheint, dass Herr Fischer sein eigenes Kabelnetz technisch kaum kennt und daher Behauptungen und Forderungen aufstellt, die weder technisch noch staatspolitisch Sinn machen.

„Es werden Erwartungen an uns gestellt, als wären wir ein Staatsbetrieb“. Nein Herr Fischer: es werden höhere Anforderung an Sie gestellt als an einen Staatsbetrieb! Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich für die freie Marktwirtschaft einsetzen und die Kundenzufriedenheit hoch einschätzen.

 

 

Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen

 

 

Geht auch an

 


 

ANHANG

 

Motion Sommaruga: Verschlüsselung

und die NR-Kommission KVF

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

 

Es wirkt befremdend, wenn eine Nationalratskommission mit mehrheitlich bürgerlichen Mitgliedern ohne Not Monopole erhalten will.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF lehnt die Motion von Frau Sommaruga ab; diese verlangt, dass Basisangebote in Kabelnetzen unverschlüsselt zu verbreiten seien. Begründet wird die Ablehnung mit Qualität und Kundendienst.

 

Kabelnetze stellen lokale Monopole dar und erarbeiten, je nach Firmenphilosophie, eine Monopolrente. Für die digitale Übertragung besteht die Norm DVB-C, die von den genossenschaftlich organisierten Kabelnetzbetreibern ohne zusätzliche Verschlüsselung für das Basisangebot angewendet wird. Für zusätzliche Dienstleistungen kann der Kunde eine Entschlüsselungskarte in seine Set-Top-Box schieben.

 

Für die Norm DVB-C gibt es, wie für den Satellitenempfang, eine breite Palette an Set-Top-Boxen. Der Kunde kann wählen zwischen nur unverschlüsselt empfangen ab 120 Franken bis zur vollen verschlüsselten Zweiwegkommunikation und Harddisk für mehrere hundert Franken.

Es gibt keinen technischen Grund für proprietäre Set-Top-Boxen, die sich als wenig kundenfreundlich und überteuert erweisen. Das zeigt sich auch daran, dass die proprietären Set-Top-Boxen leicht geänderte DVB-C Boxen bekannter Hersteller sind.

 

Wer behauptet, dass eine Verschlüsselung des Basisprogramms in unserem kleinen Markt gerechtfertigt sei, hat weder technisch noch wettbewerbsrechtlich begriffen, um was es hier geht. Der DVB-C Markt ist nicht klein; er umfasst die ganze EU, insbesondere Deutschland und Österreich, wo sogar Cablecom das Basispaket unverschlüsselt anbietet.

 

 

Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen

 



[1] http://www.cablecom.ch/index/tvradio/digitaltv/digitalcinema/dc_anleitung.htm